Der TuS macht mit bei HaLT!

HaLT – Hart am LimiT ist ein kommunales Alkoholpräventionsprogramm für Kinder und Jugendliche.

Vereine können sich über den Baden-Württembergischen Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH zum Jungendfreundlichen Verein zertifizieren lassen. Viele Vereine im badischen Umfeld sind schon zertifiziert, jetzt wollen wir auch dabei sein.

Für die Qualifizierung haben wir unsere Regeln wie folgt definiert:

  1. Einhaltung des Jugendschutzgesetzes: Bier, Wein und Sekt erst ab 16 Jahren, Spirituosen, Zigaretten, E-Zigaretten und E-Shishas nur für Volljährige.
  2. Aktionen, die zum schnellen Trinken von Alkohol motivieren (z.B. Stiefeltrinken nach Wettkämpfen, Happy hour oder all you can drink), sind nicht gestattet.
  3. Unbedingte Einhaltung des sogenannten „Apfelsaftgesetzes“: Das günstigste alkoholfreie Getränk darf nicht teurer sein als das günstigste alkoholische Getränk in gleicher Menge. Das alkoholfreie Getränk wird beworben.
  4. Trainer/innen und Übungsleiter/innen leben einen maß- und genussvollen und vor allem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol vor. Sie benehmen sich in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen immer wie ein Vorbild und nehmen die Verantwortung gegenüber Eltern und Öffentlichkeit ernst.
  5. Alkohol wird nicht als Belohnung für einen Erfolg eingesetzt (Kasten Bier bei Spielgewinn).
  6. Hinter der Bar stehen Erwachsene, die beim Verkauf alkoholischer Getränke verantwortungsbewusst handeln.
  7. Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Vorstandsmitglieder und Abteilungsleiter/innen kennen die Jugendschutzbestimmungen.
  8. Die Regeln, die für den Verein verbindlich sind, müssen deutlich sichtbar aushängen, damit sie durch die Öffentlichkeit kontrolliert werden können.
  9. Ein eigener Jugendschutzbeauftragter wird für die Dauer der Veranstaltung bestellt. Er achtet darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.
  10. Die Erfahrungen bei der Veranstaltung (Wie ist es gelaufen? Was hat sich bewährt, was nicht?) können bei Bedarf an die Stadt bzw. die Gemeinde zurückgemeldet werden, um für die Zukunft Verbesserungen zu erzielen.

Zusätzliche freiwillige Regeln:

  1. Die Verantwortlichen im Verein kennen die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen und treffen die nötigen Vorkehrungen zur Umsetzung.
  2. 2Bei Einlasskontrollen, beim Eingang und vor allem beim Ausschank wird ein deutlich sicht-barer und entsprechend großer Hinweis (z.B. Plakat) zum Jugendschutz angebracht.
  3. Der Veranstalter sorgt dafür, dass es neben alkoholischen Getränken auch attraktive alkoholfreie Alternativen gibt, z.B. alkoholfreie Cocktails.
  4. Auch begleitende Erwachsene werden auf ihre Vorbildfunktion und auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes hingewiesen.
  5. Im Alltag achten wir auf einen wertschätzenden und respektvollen Umgang miteinander.