Yin Yoga – Neues Kursangebot beim TuS Bietigheim

Yin Yoga ist ein ruhiger und nach innen gerichteter Yoga-Stil. Die einzelnen Yoga Asanas (Yogapositionen) werden über mehrere Minuten im Sitzen oder Liegen und ohne Muskelaktivität eingenommen. In diesen Stunden entwickelst du auf achtsame Weise ein sehr gutes Körpergefühl, hast Zeit zu atmen und dein Körper wird elastischer und flexibler. Ein perfekter Ausgleich zu deinem lebendigen Alltag und DIE Ergänzung zu aktiven Stunden.

Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.

Der Kurs beginnt ab Freitag, 16.06.2023 und endet am 21.07.2023. Beginn ist immer um 19:05 Uhr und dauert ca. eine Stunde. Treffpunkt ist im „Alten Farrenstall“ 1.OG.

Für Nichtmitglieder wird ein Betrag über 85 € erhoben.

Für Mitglieder kostet es 30 €.

Der Betrag ist am ersten Kurstag bei der Übungsleiterin Bettina Hamdorf zu entrichten.

Anmeldungen und Infos bei Claudia Pfettscher unter Tel. 0160-2598427 oder gerne auch per E-Mail unter tus-bietigheim-baden@t-online.de

Einladung zum 3. Bietigheimer «BOULE-ET-COCHONNET» Turnier!

Datum: Am Sonntag, den 18. Juni 2023

Beginn: 10 Uhr

Ort: Auf dem Vereinsgelände des TuS Bietigheim 1900 e.V., Stöckwiese 5 (bei den Tennisplätzen)

Startgebühr: 10 € pro Mannschaft

Turniermodus

Eine Mannschaft besteht aus zwei oder drei Spielern, jede Mannschaft spielt mit 6 Kugeln. Die Vorrunde wird in Gruppen gespielt, die Begegnungen sind zeitlich limitiert auf 20 Minuten oder max. 13 Punkte. Nach der Gruppenphase gibt es Platzierungsspiele bis 13 Punkte pro Begegnung.

Jede Mannschaft sollte eigene Kugeln mitbringen. Wer keine besitzt, kann welche ausleihen (begrenze Anzahl).

Für Getränke und Speisen wird gesorgt sein.

Anmeldung unter: Tel: 0160-2598427 Claudia Pfettscher oder E-Mail: tus-bietigheim-baden@t-online.de

Bitte bei der Anmeldung Teamname (kann gerne kreativ sein), Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail angeben.

Anmeldeschluss ist der 11.06.2022

Für die Plätze 1 – 3 wird es kleine Sachpreise geben

Also sofort anmelden und dann ran an die Kugeln!

Der TuS macht mit bei HaLT!

HaLT – Hart am LimiT ist ein kommunales Alkoholpräventionsprogramm für Kinder und Jugendliche.

Vereine können sich über den Baden-Württembergischen Landesverband für Prävention und Rehabilitation gGmbH zum Jungendfreundlichen Verein zertifizieren lassen. Viele Vereine im badischen Umfeld sind schon zertifiziert, jetzt wollen wir auch dabei sein.

Für die Qualifizierung haben wir unsere Regeln wie folgt definiert:

  1. Einhaltung des Jugendschutzgesetzes: Bier, Wein und Sekt erst ab 16 Jahren, Spirituosen, Zigaretten, E-Zigaretten und E-Shishas nur für Volljährige.
  2. Aktionen, die zum schnellen Trinken von Alkohol motivieren (z.B. Stiefeltrinken nach Wettkämpfen, Happy hour oder all you can drink), sind nicht gestattet.
  3. Unbedingte Einhaltung des sogenannten „Apfelsaftgesetzes“: Das günstigste alkoholfreie Getränk darf nicht teurer sein als das günstigste alkoholische Getränk in gleicher Menge. Das alkoholfreie Getränk wird beworben.
  4. Trainer/innen und Übungsleiter/innen leben einen maß- und genussvollen und vor allem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol vor. Sie benehmen sich in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen immer wie ein Vorbild und nehmen die Verantwortung gegenüber Eltern und Öffentlichkeit ernst.
  5. Alkohol wird nicht als Belohnung für einen Erfolg eingesetzt (Kasten Bier bei Spielgewinn).
  6. Hinter der Bar stehen Erwachsene, die beim Verkauf alkoholischer Getränke verantwortungsbewusst handeln.
  7. Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Vorstandsmitglieder und Abteilungsleiter/innen kennen die Jugendschutzbestimmungen.
  8. Die Regeln, die für den Verein verbindlich sind, müssen deutlich sichtbar aushängen, damit sie durch die Öffentlichkeit kontrolliert werden können.
  9. Ein eigener Jugendschutzbeauftragter wird für die Dauer der Veranstaltung bestellt. Er achtet darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.
  10. Die Erfahrungen bei der Veranstaltung (Wie ist es gelaufen? Was hat sich bewährt, was nicht?) können bei Bedarf an die Stadt bzw. die Gemeinde zurückgemeldet werden, um für die Zukunft Verbesserungen zu erzielen.

Zusätzliche freiwillige Regeln:

  1. Die Verantwortlichen im Verein kennen die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen und treffen die nötigen Vorkehrungen zur Umsetzung.
  2. 2Bei Einlasskontrollen, beim Eingang und vor allem beim Ausschank wird ein deutlich sicht-barer und entsprechend großer Hinweis (z.B. Plakat) zum Jugendschutz angebracht.
  3. Der Veranstalter sorgt dafür, dass es neben alkoholischen Getränken auch attraktive alkoholfreie Alternativen gibt, z.B. alkoholfreie Cocktails.
  4. Auch begleitende Erwachsene werden auf ihre Vorbildfunktion und auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes hingewiesen.
  5. Im Alltag achten wir auf einen wertschätzenden und respektvollen Umgang miteinander.