Mitglied werden

Mitglied beim TuS Bietigheim werden ist einfach. Unten auf der Seite kann man den Antrag herunterladen. Hier noch einige Informationen.

Der TuS besteht aus:
1. aktiven Mitgliedern
2. passiven Mitgliedern
3. Ehrenmitgliedern

Mitglied kann jede natürliche Person werden. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Antragsteller gilt als aufgenommen, wenn der Vorstand innerhalb 6 Wochen seit Abgabe des Aufnahmeantrags diesen nicht abschlägig beschieden hat. Wird ein Aufnahmeantrag abgelehnt, so ist der Vorstand nicht verpflichtet, Gründe dafür zu nennen. Gegen die Ablehnung ist Einspruch an die Verwaltung zulässig. Der TuS ist grundsätzlich auch für Nichtmitglieder im Rahmen von Sonderprogrammen offen.

Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Jahresende. Der Austritt kann jedoch jederzeit erfolgen. Er muss dem Verein schriftlich mitgeteilt werden. Die Beitragspflicht erlischt zum Jahresende, welches dem Austritt folgt (31.12.).

Download Aufnahmeantrag

Download Mitgliedsbeiträge